Rechtsprechung
VGH Bayern, 02.10.2014 - 15 ZB 13.819 |
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Kein Baustofflager in allgemeinem Wohngebiet!
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Kurzfassungen/Presse
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Genehmigung eines Baustofflagers im allgemeinen Wohngebiet?
Besprechungen u.ä.
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Kein Baustofflager in allgemeinem Wohngebiet! (IBR 2014, 760)
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 28.02.2008 - 4 B 60.07
Zulässigkeit von Vorhaben; Art der Nutzung; Gebietscharakter; …
Auszug aus VGH Bayern, 02.10.2014 - 15 ZB 13.819
Bei dem Kriterium der Gebietsverträglichkeit geht es um die Vermeidung als atypisch angesehener Nutzungen, die den Wohngebietscharakter als solchen stören (BVerwG, B.v. 28.2.2008 - 4 B 60/07 - BayVBl 2008, 542 = juris Rn. 11 m.w.N.). - BVerwG, 11.02.2000 - 4 B 1.00
Begriff der "näheren Umgebung" i.S. des § 34 Abs. 1 BauGB; Begriff der "Umgebung" …
Auszug aus VGH Bayern, 02.10.2014 - 15 ZB 13.819
Auch für die Beurteilung eines Bereichs als faktisches Baugebiet ist die nähere Umgebung i.S.d. § 34 Abs. 1 BauGB maßgeblich (BVerwG, B.v. 11.2.2000 - 4 B 1/00 = juris Rn. 18).
- VG Ansbach, 09.10.2014 - AN 9 K 14.00830
Baurecht; rfolgreiche Nachbarklage gegen Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber …
Als für das Vorhaben der Beigeladenen maßgebliche "nähere Umgebung" im Sinne des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist der umliegende Bereich anzusehen, soweit sich die Ausführung des Vorhabens auf ihn auswirken kann und soweit er seinerseits den bodenrechtlichen Charakter des betroffenen Grundstücks prägt oder beeinflusst (…vgl. BVerwG, U.v. 26.5.1978 - 4 C 9.77 - BVerwGE 55, S. 369 ff. sowie zuletzt BVerwG, B.v. 13.5.2014 - 4 B 38/13 - juris Rn. 7 m.w.N; BayVGH B.v. 13.8.2003 - 2 B 00.497 - juris; B.v. 28.7.2004 - 2 B 03.54 - juris; B.v. 2.5.2006 - 2 B 05.787 - juris; B.v. 2.10.2014 - 15 ZB 13.819 - juris Rn. 6 ). - VG Ansbach, 30.04.2015 - AN 9 K 13.02205
Baurecht; Nutzungsuntersagung; Wettbüro; Vergnügungsstätte; Allgemeines …
Als für das Vorhaben maßgebliche "nähere Umgebung" im Sinne des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist der umliegende Bereich anzusehen, soweit sich die Ausführung des Vorhabens auf ihn auswirken kann und soweit er seinerseits den bodenrechtlichen Charakter des betroffenen Grundstücks prägt oder beeinflusst (…vgl. BVerwG, U.v. 26.5.1978 - IV C 9.77 - BVerwGE 55, S. 369 ff. sowie zuletzt BVerwG, B.v. 13.5.2014 - 4 B 38/13 - juris Rn. 7 m.w.N; ; B.v. 28.7.2004 - 2 B 03.54 - juris; B.v. 2.5.2006 - 2 B 05.787 - juris; B.v. 2.10.2014 - 15 ZB 13.819 - juris Rn. 6). - VG Augsburg, 11.08.2016 - Au 5 K 16.520
Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Asylbewerberunterkunft
Als "nähere Umgebung", in die sich das in Streit stehende Bauvorhaben im Sinne von § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB einfügen muss, kommen nicht nur die unmittelbaren Nachbargrundstücke in Betracht, vielmehr muss die nähere Umgebung insoweit berücksichtigt werden, als sich die Ausführung des Vorhabens auf sie auswirken kann und soweit die Umgebung ihrerseits den bodenrechtlichen Charakter des Baugrundstückes prägt oder doch beeinflusst (vgl. BVerwG, U.v. 26.5.1978 - IV C 9.77 - BVerwGE 55, 369 ff.;… B.v. 13.5.2014 - 4 B 38/13 - juris Rn. 7; B.v. 2.10.2014 - 15 ZB 13.819 - juris Rn. 6).
- VG Bayreuth, 16.06.2016 - B 2 K 15.980
Gartenbaubetrieb im allgemeinen Wohngebiet
Bei dem Kriterium der Gebietsverträglichkeit geht es vielmehr um die Vermeidung als atypischer angesehener Nutzungen, die den Wohngebietscharakter als solchen stören (vgl. BVerwG v. 28.02.2008, Az. 4 B 60/07; BayVGH v. 02.10.2014, Az. 15 ZB 13.819). - VG Ansbach, 10.09.2015 - AN 3 K 15.00916
Baurecht (Nachbarschutz); maßgebliche Umgebung; Einfügen; Art und Maß der …
Als für das Vorhaben der Beigeladenen maßgebliche "nähere Umgebung" im Sinne des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist der umliegende Bereich anzusehen, soweit sich die Ausführung des Vorhabens auf ihn auswirken kann und soweit er seinerseits den bodenrechtlichen Charakter des betroffenen Grundstücks prägt oder beeinflusst (…vgl. BVerwG, U.v. 26.5.1978 - IV C 9.77 - BVerwGE 55, S. 369 ff. sowie zuletzt BVerwG, B.v. 13.5.2014 - 4 B 38/13 - juris Rn. 7 m.w.N; ; B.v. 28.7.2004 - 2 B 03.54 - juris; B.v. 2.5.2006 - 2 B 05.787 - juris; B.v. 2.10.2014 - 15 ZB 13.819 - juris Rn. 6 ). - VG Ansbach, 06.04.2016 - AN 9 K 15.02491
Erfolglose Nachbarklage gegen Mehrfamilienhaus wegen Verschattung von …
Als "nähere Umgebung" im Sinne von § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB kommen nicht nur die unmittelbaren Nachbargrundstücke in Betracht, vielmehr muss die nähere Umgebung insoweit berücksichtigt werden, als sich die Ausführung des Vorhabens auf sie auswirken kann und soweit die Umgebung ihrerseits den bodenrechtlichen Charakter des Baugrundstücks prägt oder doch beeinflusst (…vgl. BVerwG, U.v. 26.5.1978 - IV C 9.77 - BVerwGE 55, S. 369 ff. sowie zuletzt BVerwG, B.v. 13.5.2014 - 4 B 38/13 - juris Rn. 7 m.w.N;; B.v. 28.7.2004 - 2 B 03.54 - juris; B.v. 2.5.2006 - 2 B 05.787 - juris; B.v. 2.10.2014 - 15 ZB 13.819 - juris Rn. 6). - VGH Bayern, 27.04.2015 - 1 ZB 15.314
Lager- und Stellplätze eines Bauunternehmens; Gebietsverträglichkeit; …
Das Verwaltungsgericht hat die Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung für Lager- und Stellplätze zu Recht abgewiesen" weil es sich nach der Betriebsbeschreibung (siehe S. 18 des schalltechnischen Gutachtens vom 31.10.2013) bei der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise (vgl. BayVGH" B.v. 2.10.2014 - 15 ZB 13.819 - juris Rn. 8) um einen das Wohnen wesentlich störenden und damit nicht gebietsverträglichen Betrieb handelt. - VG Ansbach, 05.02.2015 - AN 3 K 14.01829
Gebietserhaltungsanspruch
Als für das Vorhaben der Beigeladenen maßgebliche "nähere Umgebung" im Sinne des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist der umliegende Bereich anzusehen, soweit sich die Ausführung des Vorhabens auf ihn auswirken kann und soweit er seinerseits den bodenrechtlichen Charakter des betroffenen Grundstücks prägt oder beeinflusst (…vgl. BVerwG, U.v. 26.5.1978 - IV C 9.77 - BVerwGE 55, S. 369 ff. sowie zuletzt BVerwG, B.v. 13.5.2014 - 4 B 38/13 - juris Rn. 7 m.w.N; ; B.v. 28.7.2004 - 2 B 03.54 - juris; B.v. 2.5.2006 - 2 B 05.787 - juris; B.v. 2.10.2014 - 15 ZB 13.819 - juris Rn. 6 ). - VG Ansbach, 05.05.2021 - AN 9 K 19.01098
Erfolglose Klage gegen Nutzungsuntersagung: Genehmigte Nutzung war Laden, …
Als die für ein Vorhaben maßgebliche "nähere Umgebung" nach § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist der umliegende Bereich anzusehen, soweit sich die Ausführung des Vorhabens auf ihn auswirken kann und soweit er seinerseits den bodenrechtlichen Charakter des betroffenen Grundstücks prägt oder beeinflusst (…vgl. BVerwG, U.v. 26.5.1978 - IV C 9.77 = BVerwGE 55, S. 369 ff. sowie BVerwG, B.v. 13.5.2014 - 4 B 38/13 - juris Rn. 7 m.w.N; B.v. 28.7.2004 - 2 B 03.54 - juris; B.v. 2.5.2006 - 2 B 05.787 - juris; B.v. 2.10.2014 - 15 ZB 13.819 - juris Rn. 6) .